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Schulpflegschaft



Durch das im Jahre 1977 in Kraft getretene Schulmitwirkungsgesetz sollen die Eigenverantwortung in der Schule gefördert und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule gestärkt werden.
Für jede Klasse wählen die Eltern einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter. In den Sitzungen jeder Klasse wird über die Lerninhalte informiert und werden klasseninterne Angelegenheiten geregelt.

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft.


Aus ihrer Mitte wählen die Eltern die Vertreter für die Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz besteht zu gleichen Teilen aus Eltern und Lehrern; Vorsitzender ist der Schulleiter. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl von schulischen Angelegenheiten, so z.B. über Anschaffung von Schulbüchern und Lern- und Lehrmaterial, Elternsprechtage, Erlass einer eigenen Schulordnung, Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts, Festlegung von beweglichen Ferientagen u.v.a.m.



Die Schulpflegschaft 2021/22:


Frau N. Purschke

Frau S. Weber (stv.)





Die Klassenpflegschaften 2021/22:


  











  

   


  

   


Klasse 1a:

Frau Weber

Frau Bosbach (stv.)


Klasse 1b:

Frau Janosch

Frau Garbe (stv.)

Klasse 2a:

Frau Böttcher

Frau Bernhauer (stv.)

Klasse 2b:

Frau Kiefer

Frau Sobczak (stv.)

Klasse 3a:

Frau Abels

Frau Moll (stv.)

Klasse 3b:

Frau Purschke

Frau Bauer (stv.)

Klasse 4a:

Frau Ludewig

Frau Sons (stv.)  

Klasse 4b:

Frau Köhnen

Frau Bülbül-Türkmen  (stv.)  

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