Schulpflegschaft
Durch das im Jahre 1977 in Kraft getretene Schulmitwirkungsgesetz sollen die Eigenverantwortung in der Schule gefördert und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule gestärkt werden.
Für jede Klasse wählen die Eltern einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter. In den Sitzungen jeder Klasse wird über die Lerninhalte informiert und werden klasseninterne Angelegenheiten geregelt.
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft.
Aus ihrer Mitte wählen die Eltern die Vertreter für die Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz besteht zu gleichen Teilen aus Eltern und Lehrern; den Vorsitz übernimmt die Schulleitung. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl von schulischen Angelegenheiten, so z.B. über Anschaffung von Schulbüchern und Lern- und Lehrmaterial, Elternsprechtage, Erlass einer eigenen Schulordnung, Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts, Festlegung von beweglichen Ferientagen u.v.a.m.